Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

Die Spielregeln des freiwilligen FITcoins-Empfehlungsprogramms von Fiteria.

Stand: 19. September 2026 · Fassung 2.1

Übersicht

  1. Anbieter, Gegenstand und Geltung
  2. Rechtsnatur der FitCoins
  3. Teilnahme am Bonusprogramm
  4. Wie FitCoins entstehen
  5. Gutschrift und Wirksamwerden
  6. Stornierung und Rückbelastung
  7. Einlösung, Wert und Höchstanteil
  8. Gültigkeit, Verbrauchsreihenfolge und Verfall
  9. Punktekonto, Buchungen und Einwendungen
  10. Ausschlüsse und Missbrauch
  11. Zulässige Empfehlung, keine Werbung an Dritte
  12. Steuerliche Hinweise
  13. Beendigung der Teilnahme
  14. Änderung und Beendigung des Programms
  15. Datenschutz
  16. Fassung und Schlussbestimmungen

1Anbieter, Gegenstand und Geltung

Dieses Regelwerk regelt das Bonuspunkteprogramm „FitCoins“ der Marken Fiteria und Fitmeal. Es gilt für die Gewährung, die Verwaltung, die Einlösung und den Verfall von FitCoins.

Anbieter und Betreiber des Programms ist:
Fa. PMK | body mind science, Inhaber Maurizio Kemptner
Carl-Benz-Straße 2, 69190 Walldorf, Deutschland
E-Mail: info@fiteria.de · USt-IdNr.: DE 256627891

Für Bestellungen selbst gelten ausschließlich die AGB; für das Widerrufsrecht die Widerrufsbelehrung. Dieses Regelwerk begründet keinen Kaufvertrag und ändert die AGB nicht.

Das Bonusprogramm ist freiwillig und unentgeltlich. Die Teilnahme ist nicht Voraussetzung für eine Bestellung, und eine Bestellung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Für die Teilnahme wird kein Entgelt und kein Beitrag erhoben.

2Rechtsnatur der FitCoins

FitCoins sind unentgeltlich gewährte Bonuspunkte, die ausschließlich der Berechnung von Preisnachlässen auf das eigene Angebot von Fiteria dienen. Sie sind kein Geld, kein Zahlungsmittel und kein selbständiger Vermögenswert.

Es gilt ausnahmslos und ohne Ausnahmevorbehalt:

Da FitCoins nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgegeben werden und nur von uns selbst, nicht von anderen Personen als Gegenwert angenommen werden, handelt es sich nicht um E-Geld im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 3 ZAG. Für ein Instrument, das ausschließlich zum Bezug von Waren beim Emittenten selbst eingesetzt werden kann, greift zudem die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG; die Verwaltung und Einlösung von FitCoins ist deshalb kein Zahlungsdienst.

Die Einlösung von FitCoins ist ein Preisnachlass (Entgeltminderung) auf eine konkrete Bestellung, keine Zahlung und keine Erfüllung einer Geldschuld. FitCoins berechtigen lediglich zu einem Preisnachlass und sind daher nach § 3 Abs. 13 Satz 2 UStG kein Gutschein im Sinne des § 3 Abs. 13 Satz 1 UStG.

Die Gewährung von FitCoins erfolgt freiwillig. Ein Anspruch auf die Gewährung künftiger Punkte besteht nicht. Bereits wirksam gutgeschriebene FitCoins bleiben davon unberührt und richten sich nach diesem Regelwerk.

3Teilnahme am Bonusprogramm

Teilnehmen kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit einem Fiteria-Kundenkonto und einer Liefer- oder Wohnanschrift in Deutschland oder Österreich. Teilnehmen können Verbraucher und Gewerbetreibende. Ebenso teilnehmen können juristische Personen und Personengesellschaften, die ein Fiteria-Kundenkonto führen.

Die Teilnahme beginnt, sobald Sie das Bonusprogramm im Kundenkonto ausdrücklich aktiviert und dieses Regelwerk in der jeweils gültigen Fassung akzeptiert haben (Opt-in). Eine automatische Teilnahme ohne Ihre ausdrückliche Erklärung findet nicht statt.

Je Person ist nur ein Punktekonto zulässig. Das Punktekonto ist an das jeweilige Kundenkonto gebunden und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

Ein Anspruch auf Zulassung zum Programm besteht nicht.

4Wie FitCoins entstehen

FitCoins können ausschließlich auf den folgenden drei Wegen entstehen. Andere Erwerbswege gibt es nicht.

4.1 Empfehlung

Sie erhalten einen persönlichen Empfehlungslink bzw. Empfehlungscode. Eine Empfehlung ist erfolgreich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Eine Empfehlung wird durch jede kostenpflichtige Erstbestellung der geworbenen Person ausgelöst, nicht nur durch den Kauf eines Bundles. Auch eine andere kostenpflichtige Bestellung, etwa die wöchentliche Menü-Vorbestellung, löst die Empfehlung aus, wenn sie die erste kostenpflichtige Bestellung der geworbenen Person ist.

Für jede erfolgreiche Empfehlung schreiben wir Ihnen 10 FitCoins gut. Dieser Wert gilt einheitlich und ist von der Größe der Bestellung der geworbenen Person unabhängig. Der jeweils gültige Wert wird vor der Empfehlung im Kundenkonto ausgewiesen; maßgeblich ist der Wert, der zum Zeitpunkt der Bestellung der geworbenen Person angezeigt wird.

Wirbt eine von Ihnen geworbene Person ihrerseits eine weitere Person erfolgreich, erhalten Sie für diese Empfehlung der zweiten Ebene zusätzlich 5 FitCoins. Für weitere Ebenen werden keine FitCoins gewährt.

4.2 Teilnahme an eigenen Veranstaltungen

Für die persönliche Teilnahme an Veranstaltungen von Fiteria (z. B. Informationsabende, Produktverkostungen, Schulungen) können FitCoins gewährt werden. Die Zahl der Punkte wird in der Einladung zur jeweiligen Veranstaltung genannt; ohne diese Angabe werden für die Veranstaltung keine Punkte gewährt.

Voraussetzung ist die tatsächliche Teilnahme und ein bestehendes Punktekonto. Für die Teilnahme wird kein Entgelt erhoben; die Punkte sind keine Gegenleistung für eine Zahlung.

Für die Teilnahme an eigenen Veranstaltungen von Fiteria werden je Person höchstens 60 FitCoins je Kalenderjahr gewährt. Ist diese Höchstzahl erreicht, werden für weitere Veranstaltungen desselben Kalenderjahres keine FitCoins mehr gewährt.

4.3 Rückmeldung zu unseren Gerichten

Für eine vollständig ausgefüllte Rückmeldung über unser Bewertungsformular schreiben wir Ihnen 3 FitCoins gut. Vollständig ist eine Rückmeldung, wenn mindestens ein tatsächlich verzehrtes Gericht bewertet wurde und eine gültige, Ihnen zugeordnete E-Mail-Adresse angegeben ist.

Je E-Mail-Adresse wird höchstens eine Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen und höchstens 4 Rückmeldungen innerhalb von 90 Tagen mit FitCoins vergütet. Weitere Rückmeldungen nehmen wir gern entgegen; sie lösen keine Gutschrift aus.

Die Bewertung ist eine freiwillige Meinungsäußerung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Bewertung, und die Gutschrift hängt nicht davon ab, wie ein Gericht bewertet wird. Eine Rückmeldung zu einem Gericht, das nicht verzehrt wurde, sowie mehrfache Rückmeldungen unter verschiedenen Adressen durch dieselbe Person lösen keine Gutschrift aus und können nach Abschnitt 10 zum Ausschluss führen.

5Gutschrift und Wirksamwerden

FitCoins durchlaufen zwei Stufen:

StatusBedeutung
vorgemerktDer auslösende Vorgang ist eingetreten, die Voraussetzungen sind aber noch nicht endgültig erfüllt. Vorgemerkte FitCoins sind nicht einlösbar. Die Verfallsfrist läuft noch nicht.
gutgeschriebenAlle Voraussetzungen sind erfüllt. Die FitCoins sind einlösbar. Mit dem Tag der Gutschrift beginnt die Verfallsfrist nach Abschnitt 8.

Empfehlung: Die Vormerkung erfolgt mit der Bestellung der geworbenen Person und wird Ihnen innerhalb von 5 Werktagen nach dem vollständigen Zahlungseingang der auslösenden Bestellung im Kundenkonto angezeigt. Gutgeschrieben und damit einlösbar werden die FitCoins 10 Werktage nach Ablauf der Widerrufsfrist dieser Bestellung.

Veranstaltung: Die Gutschrift erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung. Eine Vormerkung entfällt.

Rückmeldung zu unseren Gerichten: Die Vormerkung erfolgt mit dem Absenden des Formulars. Gutgeschrieben und damit einlösbar werden die FitCoins, sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse über den Link in unserer Bestätigungsmail bestätigt haben. Ist Ihre Adresse bereits bestätigt, erfolgt die Gutschrift unmittelbar.

Jede Gutschrift wird Ihnen im Kundenkonto mit Datum, Anzahl und Anlass angezeigt.

6Stornierung und Rückbelastung

FitCoins werden storniert, wenn der Vorgang entfällt, für den sie gewährt wurden. Das ist insbesondere der Fall, wenn

Vorgemerkte FitCoins entfallen in diesen Fällen ersatzlos. Bereits gutgeschriebene FitCoins werden vom Punktekonto abgebucht. Reicht der vorhandene Punktestand dafür nicht aus, kann das Punktekonto einen negativen Stand ausweisen, der mit künftigen Gutschriften verrechnet wird; eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.

Waren die stornierten FitCoins bereits eingelöst, verlangen wir keine Rückzahlung des gewährten Nachlasses, solange Sie die Voraussetzungen nicht durch unzulässiges Verhalten nach Abschnitt 10 herbeigeführt haben.

Jede Stornierung wird als eigenes Ereignis mit Datum und Grund im Punktekonto gebucht und Ihnen mitgeteilt.

7Einlösung, Wert und Höchstanteil

Ein FitCoin entspricht einem Nachlass von 1,00 € (brutto) auf den Gesamtpreis einer Bestellung bei Fiteria. Ein anderer Gegenwert besteht nicht.

Die Einlösung wirkt als Preisnachlass auf die betreffende Bestellung, nicht als Zahlung. Der Nachlass wird proportional auf die in der Bestellung enthaltenen Steuersätze (7 % für Lebensmittel, 19 % für Geräte) verteilt und in der Rechnung getrennt ausgewiesen.

Für die Einlösung gilt:

Widerruf einer Bestellung mit eingelösten FitCoins: Widerrufen Sie eine Bestellung, bei der Sie FitCoins eingelöst haben, erstatten wir den tatsächlich gezahlten Geldbetrag. Die eingesetzten FitCoins werden Ihrem Punktekonto wieder gutgeschrieben, und zwar mit dem ursprünglichen Verfallsdatum; die Verfallsfrist beginnt dadurch nicht neu. Ist dieses Datum im Zeitpunkt der Wiedergutschrift bereits abgelaufen oder beträgt die verbleibende Restlaufzeit weniger als einen Monat, bleiben die wiedergutgeschriebenen FitCoins noch einen Monat ab der Wiedergutschrift einlösbar.

Die Einlösung im Bestellprozess ist technisch vorbereitet, nach dem Stand dieser Fassung jedoch noch nicht freigeschaltet; ein Zeitpunkt der Freischaltung steht noch nicht fest. Bis zur Freischaltung können FitCoins gesammelt, jedoch nicht eingelöst werden. Für FitCoins, die vor der Freischaltung gutgeschrieben werden, beginnt die Verfallsfrist nach Abschnitt 8 frühestens am Tag der Freischaltung.

8Gültigkeit, Verbrauchsreihenfolge und Verfall

Gutgeschriebene FitCoins sind 24 Monate ab dem Tag der Gutschrift einlösbar. Sie verfallen mit Ablauf des letzten Tages dieser Frist. Für jede Gutschrift läuft eine eigene Frist. Für FitCoins, die vor der Freischaltung der Einlösung gutgeschrieben werden, gilt der Hinweis am Ende von Abschnitt 7.

Bei einer Einlösung werden stets die ältesten gutgeschriebenen FitCoins zuerst verbraucht (FIFO-Prinzip). Dadurch verfallen Punkte nur, wenn sie tatsächlich nicht genutzt wurden.

Wir informieren Sie vor jedem Verfall in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse, unter Angabe der betroffenen Anzahl und des Verfallsdatums, spätestens 30 Tage vor dem Verfall.

Der Verfall wird als eigenes Ereignis mit Datum und Anzahl im Punktekonto gebucht und ist dort nachvollziehbar.

Ein Ausgleich, eine Verlängerung oder eine Entschädigung für verfallene FitCoins erfolgt nicht.

9Punktekonto, Buchungen und Einwendungen

Ihren Punktestand und alle Buchungen können Sie jederzeit im Kundenkonto einsehen. Jede Vormerkung, Gutschrift, Einlösung, Stornierung und jeder Verfall wird als eigenes Ereignis mit Datum, Anzahl und Anlass gebucht.

Wenden Sie sich bei einer aus Ihrer Sicht unrichtigen Buchung an info@fiteria.de. Wir prüfen den Vorgang und teilen Ihnen das Ergebnis in Textform mit. Eine Frist, innerhalb derer Sie eine Buchung beanstanden müssen, besteht nicht; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Das Punktekonto ist kein Zahlungskonto. Es begründet keine Forderung auf Geld und wird nicht verzinst.

10Ausschlüsse und Missbrauch

Nicht anerkannt werden insbesondere:

Bei einem begründeten Verdacht auf einen der vorstehenden Fälle können wir die betroffenen FitCoins vorläufig sperren. Wir teilen Ihnen den Grund mit und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die FitCoins endgültig stornieren, das Punktekonto sperren und die Teilnahme beenden können wir erst, wenn der Verstoß nach Prüfung feststeht; die Sperre heben wir andernfalls auf. Sind FitCoins in diesen Fällen bereits eingelöst worden, können wir den gewährten Nachlass nachfordern, soweit Sie den Verstoß zu vertreten haben.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11Zulässige Empfehlung, keine Werbung an Dritte

Fiteria versendet keine Empfehlungs-, Einladungs- oder Erinnerungsnachrichten an Dritte. Wir bieten keine Funktion an, mit der Sie uns Kontaktdaten anderer Personen übermitteln, und wir fordern solche Daten nicht an. Übermitteln Sie uns keine Kontaktdaten Dritter.

Sie geben Ihren Empfehlungslink ausschließlich selbst weiter. Dabei gilt:

Für Nachrichten, die Sie selbst versenden, sind Sie verantwortlich. Versenden Sie Empfehlungsnachrichten ohne Einwilligung des Empfängers, kann dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG und einen Eingriff in dessen Rechte darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12). Wir stellen Sie insoweit nicht frei.

12Steuerliche Hinweise

Die folgenden Hinweise sind allgemeine Informationen und keine steuerliche Beratung. Für die zutreffende steuerliche Behandlung sind Sie selbst verantwortlich.

Verbraucher: FitCoins, die Sie für eine Empfehlung erhalten, können bei Ihnen zu Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie je Empfänger und Kalenderjahr insgesamt weniger als 256 € betragen (Freigrenze nach § 22 Nr. 3 EStG). Wird dieser Betrag erreicht oder überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht nur der übersteigende Teil; er ist von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. In die Freigrenze sind alle Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG einzurechnen, die Ihnen im selben Kalenderjahr zugeflossen sind, also auch solche aus anderen Quellen. Die steuerliche Behandlung der FitCoins, insbesondere der Zeitpunkt ihrer steuerlichen Erfassung, obliegt dem Empfänger; Fiteria trifft dazu keine Festlegung und leistet keine steuerliche Beratung.

Gewerbetreibende: Erhalten Sie FitCoins im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, sind diese als Betriebseinnahme zu erfassen; eine Umsatzsteuerpflicht kann hinzutreten.

Fiteria nimmt keinen Steuerabzug vor, führt keine Steuern für Sie ab und erteilt keine steuerliche Auskunft. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Aufstellung der Ihnen im Kalenderjahr gutgeschriebenen FitCoins zur Verfügung.

Umsatzsteuer bei der Einlösung: Die Einlösung mindert das Entgelt der betreffenden Bestellung. Die Umsatzsteuer wird auf den geminderten Betrag berechnet und in der Rechnung nach Steuersätzen getrennt ausgewiesen.

13Beendigung der Teilnahme

Sie können Ihre Teilnahme jederzeit und ohne Frist beenden, per E-Mail an info@fiteria.de oder über die entsprechende Funktion im Kundenkonto. Mit der Beendigung wird Ihr Empfehlungslink deaktiviert; weitere FitCoins entstehen nicht mehr.

Wir können die Teilnahme mit einer Frist von einem Monat beenden. Das Recht zur sofortigen Beendigung nach Abschnitt 10 bleibt unberührt.

Bereits gutgeschriebene FitCoins bleiben nach der Beendigung der Teilnahme bis zum Ablauf ihrer Verfallsfrist nach Abschnitt 8 einlösbar, solange Ihr Kundenkonto besteht.

Löschen Sie Ihr Kundenkonto, entfällt die technische Möglichkeit der Einlösung. Wir weisen Sie vor der Löschung auf einen bestehenden Punktestand hin und geben Ihnen Gelegenheit, die FitCoins zuvor einzulösen. Ein Ausgleich in Geld erfolgt nicht.

14Änderung und Beendigung des Programms

Wir können dieses Regelwerk ändern und das Bonusprogramm beenden. Dabei gilt:

Ein Ausgleich in Geld für nicht eingelöste FitCoins erfolgt in keinem Fall.

15Datenschutz

Zur Durchführung des Bonusprogramms verarbeiten wir die dafür erforderlichen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten, Ihren Empfehlungscode, die Zuordnung erfolgreicher Empfehlungen sowie alle Buchungen auf Ihrem Punktekonto. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Teilnahmeverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Erkennung von Missbrauch stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Buchungen des Punktekontos bewahren wir für die Dauer der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf. Einzelheiten, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, regelt die Datenschutzerklärung.

Der geworbenen Person teilen wir nicht mit, wie viele FitCoins Sie für die Empfehlung erhalten haben. Ihnen teilen wir zur geworbenen Person nur mit, dass eine Empfehlung erfolgreich war.

16Fassung und Schlussbestimmungen

Dieses Regelwerk gilt in der Fassung 2.0, Stand 15. September 2026. Maßgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültig war; die Fassungsnummer wird zu jeder Gutschrift mitgeführt und im Kundenkonto angezeigt. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

Dieses Regelwerk ersetzt die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms in der Fassung 1.0 vom 21. Juli 2026 vollständig.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist eine Bestimmung dieses Regelwerks unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.